Steuergeld
Welche Organisationen bekommen Bundesförderung – aus welchem Haushaltstitel und für welchen Zweck?
Fördermittel ansehen ↗551 Fragen der CDU/CSU an die Bundesregierung. 17 NGO-Organisationen im Fokus. Welche Förderungen, Kontakte und Kampagnen sind dokumentiert – und was bleibt Behauptung?
Die CDU/CSU wollte wissen, ob staatlich geförderte Organisationen politisch neutral handeln: Wer bekommt Bundesmittel? Wer organisiert Kampagnen? Gibt es Verbindungen zu Parteien und Regierungsbehörden? Wir stellen die Originalfragen der offiziellen Antwort gegenüber.
Diese Themen zieht die Anfrage quer durch die Organisationen. Die parlamentarische Anfrage ist ein Prüfauftrag, kein Beleg für einen Rechtsverstoß.
Welche Organisationen bekommen Bundesförderung – aus welchem Haushaltstitel und für welchen Zweck?
Fördermittel ansehen ↗Wo endet erlaubte Sachpolitik und wo beginnt eine unzulässige parteipolitische Unterstützung?
Rechtliche Einordnung ↗Welche Aufrufe und Kampagnen richteten sich gegen Parteien – und wer finanzierte sie?
Originalfragen prüfen ↗Welche personellen Überschneidungen mit Politik, Ämtern, Entscheidern oder Gremien sind belegt?
Beziehungstypen ↗Wer beeinflusst Debatten, Narrative, Studien, Demonstrationen oder die Agenda von Gesetzesvorhaben?
Einflusswege ↗Die Fraktion thematisierte eine mögliche parteipolitische Einflussnahme und den Verdacht einer durch öffentliche Mittel gestützten „Schattenstruktur“.
Sie sah keine Anhaltspunkte für eine solche „Schattenstruktur“ und verwies auf Grundrechte, Gemeinnützigkeitsregeln sowie Grenzen ihrer Kenntnis.
Hier wird der Unterschied zwischen Parteispende, Wahlkampagne, personeller Vernetzung und parteiunabhängigem Protest deutlich. Jede Einordnung hat eine Primärquelle; aus einem einzelnen Beleg folgt noch keine verbotene Parteifinanzierung.
Die Veröffentlichungen des Deutschen Bundestags zu Parteispenden über 35.000 € nennen für 2024 fünf Campact-Einträge. Es handelt sich um gemeldete Spenden bzw. Spendenankündigungen, nach Campact-Angaben zum Teil Sachleistungen. Das belegt konkrete Parteienunterstützung – nicht staatliche NGO-Förderung.
Campact erklärte am 15. Januar 2025 öffentlich, im Bundestagswahlkampf mit Videos und Grafiken gezielt noch unentschlossene CDU-Wähler ansprechen zu wollen. Ein konkretes Beispiel für parteibezogene Kampagnenarbeit – aber kein Nachweis einer illegalen Finanzierung.
Der Bundestag dokumentierte 2023 Mitgliedschaften mehrerer Staatssekretäre aus SPD und Grünen in Agora-Räten. Patrick Graichen leitete 2014–2021 Agora Energiewende und war danach Staatssekretär. Die Bundesregierung bezeichnete den Agora-Agrar-Rat als Diskussionsforum, nicht als Entscheidungsgremium.
Die Initiative erklärte am 10. Februar 2025 ihre Überparteilichkeit und forderte die Wahl demokratischer Parteien einschließlich CDU/CSU und FDP. Sie kritisierte zugleich das Verhalten der Union gegenüber der AfD. Kritik an einer Partei ist nicht automatisch organisatorische Bindung an eine andere.
Belegarten unterscheiden: Parteispenden = ausdrücklich gemeldete finanzielle oder geldwerte Zuwendungen; Wahlkampagne = dokumentierte politische Ansprache; personeller Übergang = biografisch bestätigte Verbindung; Selbstaussage = Position der Organisation. Keiner dieser Belege ersetzt eine Prüfung der konkreten Mittelverwendung.
Alle 17 namentlich behandelten Organisationen aus der CDU/CSU-Anfrage, mit ihren Frageblöcken und den Fördermittelangaben aus der Regierungsantwort. Nennung in der Anfrage bedeutet keine Parteizugehörigkeit.
Wir erfassen konkrete Aktivitäten, Geldströme, personelle Beziehungen und politische Forderungen. Die 17 Organisationen wurden von der CDU/CSU-Fraktion geprüft bzw. zur Beantwortung benannt; das allein ordnet sie keiner Partei zu.
Die Antwort enthält eine Fördermittelübersicht für 2025 bis einschließlich 24. Februar. Darin sind bereits ausgezahlte oder bewilligte Positionen enthalten – ausdrücklich keine vollständigen Jahresabschlüsse.
„Keine Treffer bei der Abfrage“ beschreibt nur das Ergebnis dieser konkreten, zeitlich begrenzten Bundesabfrage. Frühere Jahre, Länder, Kommunen, andere Rechts- oder Trägerstrukturen sowie private Geldgeber sind dadurch nicht automatisch erfasst.
Die ausgewiesenen Summen addieren die einzelnen in der Anlage genannten Positionen einer Organisation. Bewilligungen und Auszahlungen sind nicht gleichzusetzen; eine Summe ist kein ausgewiesener Gesamtetat.
Originaltabelle aufrufen ↗Die spätere Antwort 21/7968 enthält eine umfangreichere Förderübersicht. Sie ist eine Ergänzungsquelle, nicht mit den 2025er Frühjahrszahlen direkt vergleichbar.
Alle 551 Fragennummern sind nach den offiziellen Organisationsblöcken geordnet und thematisch verschlagwortet. Für ausgewählte Fragen zeigen wir den Originalwortlaut. Den vollständigen Wortlaut jedes einzelnen Punkts liefert die verlinkte Bundestagsdrucksache.
Parlamentarische Kontrolle ist legitim. Genauso gehören Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die rechtlichen Grenzen staatlicher Förderung zur vollständigen Einordnung.
Die Union fragt nach Bundesfördermitteln, parteipolitischen Aufrufen, Kampagnen, Verbindungen und Zweckentfremdung. Anlass waren unter anderem Proteste gegen die CDU kurz vor der Bundestagswahl 2025.
Anfrage lesen ↗Die Bundesregierung weist auf Grundrechte hin. Eine gemeinnützige Organisation darf sich zu ihrem Satzungszweck politisch äußern; ihre Mittel dürfen aber nicht zur Unterstützung von Parteien verwendet werden. Über konkrete steuerliche Verstöße entscheiden die zuständigen Finanzbehörden.
Antwort lesen ↗Betroffene Verbände und mehrere Stiftungen kritisierten, die Anfrage könne Engagement delegitimieren. Sie verweisen auf politische Meinungsfreiheit und die Unterscheidung zwischen sachpolitischer Arbeit und Parteiförderung.
Stellungnahmen ansehen ↗Einzelförderungen, Auftraggeber, Kampagnenbudgets, persönliche Überschneidungen und dokumentierte Kontakte sind über mehrere Datenquellen verteilt. Lobby-Alarm unterscheidet daher zwischen amtlich belegt, selbst berichtet und noch nicht verifiziert.
Mit dem Lobbyregister abgleichen ↗Ein Lobbyregister allein erklärt wenig. Entscheidend sind die Verbindungen zwischen Akteuren, Geld, Personen und politischen Entscheidungen. Von dort aus beginnt die Recherche.

Welche Verbindungen sind wirklich nachgewiesen?
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Wer setzt welche Mittel für Interessenvertretung ein?
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Von der Forderung bis zur politischen Entscheidung.
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Wo verlaufen belegte personelle Übergänge?
↗17 Organisationen, sieben Parteien – aber nur wenige bereits konkret geprüfte Verbindungen. Jede eingezeichnete Linie steht für einen benannten Originalbeleg: Parteispende, Personal/Gremium oder Kampagnenadressat.
Das ist die ergänzende Ebene: belegte persönliche Übergänge und Verbandskontakte. Offizielle parteinahe Stiftungen sind bekannt und werden nur auf Wunsch eingeblendet. Die politische NGO-Themenlandschaft steht oben im Zentrum.
Hier findest du die dokumentierten Verbindungen aus unserer Startrecherche.
Wichtig: Eine Übereinstimmung politischer Positionen reicht nicht für die Zuordnung einer NGO zu einer Partei. Ebenso wenig beweist eine frühere Parteimitgliedschaft, dass die heutige Interessenvertretung im Auftrag der Partei erfolgt. In unseren Fallakten steht der Belegtyp deshalb immer dabei.
Das Register enthält die selbst gemeldeten finanziellen Aufwendungen für Interessenvertretung, oft als Spanne. Vergleiche die größten Akteure – inklusive NGO- und Verbandsbereichen.
Gezeigt wird jeweils die im Register ausgewiesene obere Grenze der Aufwands-Spanne. Die Geschäftsjahre können voneinander abweichen. Keine Aussage über direkte Zahlungen an Parteien oder über tatsächlichen Einfluss.

Ein Millionenbudget ist sichtbar. Ob eine einzelne Forderung tatsächlich ein Gesetz verändert hat, lässt sich daraus nicht ableiten.
So rekonstruieren wir EinflussVom internationalen Konzern bis zur lokalen Initiative. Das deutsche Register kennt viel mehr Kategorien als nur „NGO“ und „Unternehmen“.
Die Kategorie „NGO“ ist eine amtliche Selbsteinstufung im Register und deshalb erheblich enger als die alltagssprachliche Verwendung des Begriffs. Mehrere Kategorien hier sind jeweils voneinander getrennt.
Ein Lobbyakteur kann Expertisen liefern, Gesprächsrunden organisieren, Medienaufmerksamkeit erzeugen oder Entwürfe kommentieren. Entscheidend ist, wann sich aus einer Forderung eine überprüfbare Spur ergibt.
Akteure im Register prüfenBevor ein Gesetz existiert, versuchen Interessenvertreter oft, ein Problem und dessen Lösung öffentlich zu definieren. Konferenzen, Fachstudien, Briefings und Kampagnen können dafür genutzt werden. Relevant sind Auftraggeber, Veröffentlichungsdatum und Finanzierung.
Regelmäßige Gespräche, Gremienmitgliedschaften und Veranstaltungen ermöglichen Kontakte zu Abgeordneten und Ministerien. Ein Kontakt ist legitim, aber in der Analyse zu unterscheiden von einer nachweisbaren Einflussnahme auf konkrete Texte.
Verbände, Unternehmen und NGOs können Stellungnahmen zu Vorhaben abgeben. Wir vergleichen Inhalte mit Referentenentwürfen, Änderungsanträgen, Ausschussberichten und dem späteren Gesetzestext. Gleiche Formulierungen zeigen Nähe der Positionen, nicht automatisch die Kausalität.
Petitionen, Anzeigen, Proteste und Social-Media-Kampagnen können eine Debatte beeinflussen. Transparenz braucht Angaben zu Organisation, Spenden, Ausgaben, Kampagnenpartnern und der tatsächlichen Reichweite – soweit überprüfbar.
Fördermittel der öffentlichen Hand, private Spenden und Aufwendungen für Lobbyarbeit sind unterschiedliche Finanzkategorien. Ein Projektzuschuss ist keine Parteispende. Erst die Haushaltsquellen und Projektbedingungen erlauben eine belastbare Einordnung.
Wir stellen unterschiedliche politische und wirtschaftliche Interessenvertreter nebeneinander. Jede Akte führt zu den Originalangaben – und trennt Beobachtung von Interpretation.
Frühere Abgeordnete oder Regierungsmitglieder verfügen über politische Erfahrung und Kontakte. Das kann interessant sein – ist aber für sich genommen weder rechtswidrig noch ein Nachweis verdeckter Einflussnahme.
Diese Beispiele sind doppelt geprüft: über den Registereintrag und eine externe Biografie.
Zu den dokumentierten ParteibezügenDurchsuche den hochgeladenen Bundestags-Export direkt im Browser: Namen, Themen, Registernummern, Kategorie, Lobbyaufwand und Zeitraum – ohne Anmeldung und ohne Live-Server.
| Organisation / Person | Registertyp | Lobbyaufwand | Vorhaben | Status |
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Die Seite ist bewusst keine politische Schuldliste. Sie liefert Suchzugänge und belegt, welche Aussagen direkt aus dem Register stammen – und wo gesonderte Recherche beginnt.
Die Registereinträge stammen aus der Such-Exportdatei des Deutschen Bundestages vom 10. Oktober 2026. Sie enthält auch Einträge früher aktiver Interessenvertreter.
Die 551 Fragen der CDU/CSU sind keine festgestellten Tatsachen. Wir stellen sie der offiziellen Antwort und ihrer Fördermittelanlage gegenüber. Tenor, zeitlicher Geltungsbereich und offene Punkte bleiben getrennt.
Bewilligte Bundesmittel, ausgezahlte Projekte, private Spenden und gemeldete Lobbyaufwendungen sind unterschiedliche Größen. Die Abfrage bis 24.02.2025 erlaubt keine vollständige Finanzierungsaussage.
Ein Budget, ein Gespräch oder eine Parteibiografie belegt keine Gesetzesänderung und erst recht keine unzulässige Einflussnahme. Dafür braucht es zeitlich und inhaltlich belegte weitere Schritte.
Illustrationsbilder dieser Vorschau sind KI-generierte Symbolbilder und stellen keine tatsächlichen Treffen, Personen oder Vorgänge dar. Stand der Registerdaten: 10.10.2026, 14:51 Uhr. © Wortmarke/Design: Lobby-Alarm, ein Service der Freiheitskanzlei (Prototyp).
Recherchieren. Hinterfragen. Quellen prüfen.